Einkaufsbedingungen

1. Wir bestellen auf der Grundlage unserer Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen.

2. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind rechtsverbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages. Bestellungen, Lieferabrufe sowie deren Änderungen und Ergänzungen können auch durch Datenfernübertragung oder durch maschinell lesbare Datenträger erfolgen. Die nach dem Signaturgesetz verschlüsselten E-Mails entsprechen der Schriftform.

3. Die Auftragsannahme hat umgehend durch Rücksendung unserer Auftragsbestätigung mit Ihrer Unterschrift versehen zu erfolgen. Eine andere Bestätigung ist nur wirksam, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklären. Nehmen Sie unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Zugang schriftlich an, so sind wir zu Widerruf berechtigt. Soweit in unseren Aufträgen keine Preise eingesetzt sind, müssen uns diese in der Auftragsbestätigung zur Genehmigung aufgegeben werden. Spätere Preiserhöhungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden von uns nicht anerkannt.

4. Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Kommen Sie in Lieferverzug, dann stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.

5. Der Sendung ist Lieferschein/Packliste beizufügen. Weicht der Bestimmungsort der Sendung von unserer Adresse ab, so ist uns bei Versendung der Lieferung mit getrennter Post eine Kopie des Lieferscheins zuzustellen.

6. Sie garantieren, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, ist hierzu unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Die Gewährleistungsverpflichtung wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Sie sind verpflichtet, die jeweils für die Lieferung geltenden Sicherheitsdatenblätter mit der Lieferung zu übergeben und stellen uns von allen Regressforderungen Dritter für den Fall frei, dass Sie die Sicherheitsdatenblätter nicht oder verspätet liefern. Das gleiche gilt für alle späteren Änderungen. Kleine Mängel können von uns ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass hierdurch die Gewährleistungsverpflichtung berührt wird. Die erforderlichen Aufwendungen hierfür sind von Ihnen zu tragen. Das gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen.
Die Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Gewährleistungszeit für Ersatzteile beträgt zwei Jahre nach Einbau/Inbetriebnahme und endet spätestens vier Jahre nach Lieferung.
Die Gewährleistungszeit für Bauwerke richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Lieferteile, die während der Untersuchung eines Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung.
Für ausgebesserte oder neu gelieferte Teile beginnt die Gewährleistungszeit mit der Beendigung der Nachbesserung oder, wenn eine Abnahme vereinbart ist, mit der Abnahme neu zu laufen.
Der Gewährleistungsanspruch verjährt ein Jahr nach Erhebung der Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungszeit, jedoch nicht vor deren Ende. Werden wir gegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder –gesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen, die auf Ihre Ware zurückzuführen ist, dann sind wir berechtigt, von Ihnen Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die von Ihnen gelieferten Produkte verursacht ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Sie haben eine nach Art und Umfang geeignete, dem neusten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und uns diese nach Aufforderung nachzuweisen. Außerdem werden Sie sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung in angemessener Höhe versichern und uns auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht bringen.

7. Wir werden Ihnen offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden.

8. Rechnungen müssen unsere Auftragsnummer und unser Auftragsdatum enthalten.

9. Zahlungen leisten wir im Normalfall nach Eingang der bestellten Ware, Gutbefund der Ware und Rechnungs-Eingang. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Bestellung, dem Vergabeprotokoll oder aus sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.

10. Alle zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen, Modelle, Muster und Berechnungen und sonstige Auftragsunterlagen bleiben unser Eigentum. Sie dürfen von Ihnen ohne unsere schriftliche Genehmigung Dritten in keiner Form zugängig gemacht werden und sich nach unserer Aufforderung kostenfrei an uns zurückzusenden. Sie werden darauf hingewiesen, dass an diesen Auftragsunterlagen ein Urheberrecht besteht und somit jegliche Vervielfältigung nach dem Urheberrechtsgesetz verboten ist.

11. Kostenlos angeliefertes Material, das nach Erledigung der betreffenden Aufträge übrig bleibt oder etwa leihweise überlassene Werkzeuge, Vorrichtungen und dergleichen, sind uns mit Schlusslieferung unaufgefordert zurückzugeben, sofern von uns nichts anderes verfügt wird.

12. Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sie stellen uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei und tragen auch alle Kosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen. Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu erwirken.

13. Werden Kosten für Modelle, Vorrichtungen, Pressformen usw. von Ihnen in die Preise einbezogen oder gesondert in Rechnung gestellt, so sind diese nach Bezahlung unser Eigentum und uns auf Verlangen auszuhändigen.

14. Gegen etwaige Forderungen von uns an Sie dürfen Sie nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

15. Forderungsabtretungen, auch aus verlängertem Eigentumsvorbehalt, sind ausgeschlossen, soweit nicht von uns eine schriftliche Ausnahmebestätigung vorliegt.

16. Sollten einzelne Teile dieser Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

17. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Seiten Sinsheim.

18. Stellen Sie Ihre Zahlungen ein, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, das Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen eröffnet oder liegen Wechsel- oder Scheckproteste gegen Sie vor, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne das daraus Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können.

19. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980.
Gerichtsstand ist Heidelberg, wenn Sie Kaufmann sind. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Ansprüche an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.

© 2009 NEUE HERBOLD Maschinen-u. Anlagenbau GmbH, Wiesenstr. 44, 74889 Sinsheim-Reihen

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